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Jüngstenschein

Der DSV-Jüngstensegelschein

Er gilt nur für junge Segler in ausgewählten begrenzten Revieren.

Er findet unter fachkundiger Leitung und dient als Befähigungsnachweis zur Führung von altersgerechten Segelbooten statt.

Er wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig. Die Prüfung zum Jüngstensegelschein wird durch die Prüfungskommission eines Vereines oder von einer DSV-anerkannten Segelschule nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der DSV-Jüngstensegelscheinvorschrift abgenommen.